Dein Weg ins Ausland

Wir freuen uns, dass du dich für ein Auslands­se­mester inter­es­sierst. Gerne unter­stützt dich das Inter­na­tional Office bei der Bewer­bung an einer unserer Part­ner­hoch­schulen. Finan­zi­elle Unter­stüt­zung erhältst du in Europa und Israel über das Erasmus+ Programm. Für ein Auslands­se­mester an allen anderen Part­ner­hoch­schulen kannst du ein Stipen­dium beantragen.

Erasmus Students

Bewer­bungs­pro­zess

Das Auslands­se­mester an einer unserer Part­ner­hoch­schulen ist im 6. Studi­en­se­mester möglich. Du bewirbst dich jedoch schon während deines 3. oder 4. Semes­ters um einen Studi­en­platz. Das Auswahl­ver­fahren findet einmal jähr­lich im November und Dezember statt. Wenn du im 4. Semester bist, bewirbst du dich um einen Studi­en­platz im kommenden Winter­se­mester; Dritt­se­mester-Studie­rende bewerben sich für das Sommer­se­mester im über­nächsten Jahr.

Wie genau läuft der Bewer­bungs­pro­zess ab?

Deine benö­tigten Bewer­bungs­un­ter­lagen umfassen das Anmel­de­for­mular, in dem du deine drei Wunsch­hoch­schulen nennst, deinen Lebens­lauf und ein Moti­va­ti­ons­schreiben. Lebens­lauf und Moti­va­ti­ons­schreiben können sowohl auf Deutsch als auch auf Englisch verfasst werden. Im Moti­va­ti­ons­schreiben beschreibst du, warum du dein Auslands­se­mester an den von dir genannten Hoch­schulen absol­vieren möch­test, wie dich das Semester dort gestal­te­risch weiter­bringen kann und welche konkreten Schwer­punkte und Kurse dich dort beson­ders inter­es­sieren. Allge­meine Aussagen zum Auslands­auf­ent­halt sind für uns nicht entschei­dend. Gerne kannst du für jede Wunsch­hoch­schule einen eigenen Abschnitt formu­lieren. Das Moti­va­ti­ons­schreiben sollte nicht länger als zwei DIN A4-Seiten sein. Deine Unter­lagen in einem PDF-Doku­ment können nur akzep­tiert werden, wenn sie bis spätes­tens 15. November 2022 hier einge­stellt werden: 

\\rz-ablage\studierende\auslandssemester-bewerbung\.

Die Auslands-Info­börse stellt alle notwen­digen Infor­ma­tionen bereit und hilft dir konkrete Fragen zum Bewer­bungs­ver­fahren zu klären.

Die Krite­rien der Studienplatzvergabe 

Nach der Prüfung deiner Bewer­bungs­un­ter­lagen wirst du Anfang Dezember zu einem Gespräch mit Vertre­te­rinnen und Vertre­tern des Inter­na­tional Office, dem Studi­en­gang und dem Prüfungsamt einge­laden. Entschei­dend für die Studi­en­platz­ver­gabe sind die Sinn­haf­tig­keit deines Moti­va­ti­ons­schrei­bens, deine bisher erbrachten hoch­schu­li­schen Leis­tungen, der Gesprächs­ver­lauf und dein soziales und außer­cur­ri­cu­lares Enga­ge­ment. Wir setzen außerdem ein gutes Sprach­ni­veau – mindes­tens B1 ­­­– in der Unter­richts­sprache der Gast­hoch­schule voraus. 

Die Aufnah­me­ka­pa­zi­täten an unseren Part­ner­hoch­schulen sind begrenzt. In jeder Hoch­schule verfügt die HfG meist über ein bis zwei Studi­en­plätze pro Semester. Leider können wir nicht allen Wünschen nach­kommen. Die HfG bemüht sich, dir mindes­tens einen Platz an einer deiner drei ausge­wählten Hoch­schulen anzu­bieten. Es ist daher unver­zichtbar, dass du im Anmel­de­for­mular und im Moti­va­ti­ons­schreiben drei Hoch­schul-Prio­ri­täten nennst. Das Inter­na­tional Office infor­miert jeweils noch vor dem Jahres­wechsel über die Vergabe der Auslands­stu­di­en­plätze. Diesen musst du dann bis Ende Januar bestätigen. 

Die Bewer­bung an der Partnerhochschule 

Etwa sechs Monate vor deinem geplanten Auslands­se­mester erfolgt die Bewer­bung an der Part­ner­hoch­schule. Die jewei­ligen Bewer­bungs­fristen werden dir recht­zeitig vom Inter­na­tional Office mitge­teilt, nachdem du nomi­niert wurdest. Bitte melde dich vor Abschluss der Nomi­nie­rung niemals eigen­ständig bei der Part­ner­hoch­schule. Die Kommu­ni­ka­tion sollte in dieser Phase ausschließ­lich über das Inter­na­tional Office laufen. 

Erst bei der Bewer­bung an der Part­ner­hoch­schule muss in der Regel ein Port­folio einge­reicht werden. Das Port­folio sollte aussa­ge­kräftig und fehler­frei sein, Begleit­texte sollten auf Englisch verfasst sein. Die Part­ner­hoch­schule entscheidet über die Zulas­sung auf der Grund­lage deines Port­fo­lios und der verfüg­baren Plätze. Sobald du zuge­lassen wurdest, kannst du dich um die Unter­brin­gung vor Ort kümmern, gege­be­nen­falls auch um Versi­che­rung, Visum und Anreise.

Die Aner­ken­nung von Studienleistungen

Für die spätere Aner­ken­nung deiner Leis­tungen ist es unver­zichtbar, dass du vor Beginn des Auslands­se­mes­ters ein Lear­ning Agree­ment einreichst. Im Lear­ning Agree­ment sind die Module aus dem 6. Semester an der HfG bereits einge­tragen. Diese müssen den Kursen, die du im Ausland belegen möch­test, gegen­über­ge­stellt werden. Für jedes Modul an der HfG soll­test du mindes­tens einen Kurs an der Part­ner­hoch­schule belegen. Die Auswahl der Kurse erfolgt immer in Abstim­mung mit deinem Studi­en­gang. Gerne unter­stützt dich das Inter­na­tional Office bei der Erstel­lung des Lear­ning Agreements. 

Erasmus+ Auslands­se­mester

Das Erasmus+ Programm ermög­licht dir, an einer euro­päi­schen Part­ner­hoch­schule – inklu­sive Norwegen und Türkei – zu studieren und über das Programm finan­ziell geför­dert zu werden. Dasselbe gilt zurzeit auch für unsere israe­li­schen Part­ner­hoch­schulen in Tel Aviv und Jeru­salem. Die Bewer­bung um einen Platz an einer euro­päi­schen Part­ner­hoch­schule erfolgt für das 3. und 4. Semester Ende November. Sobald du an einer euro­päi­schen Part­ner­hoch­schule aufge­nommen wurdest, wirst du auto­ma­tisch durch das Erasmus+ Programm geför­dert. Du musst dich also nicht geson­dert um die Förde­rung bewerben.

Wann du welche Doku­mente einrei­chen musst

Wer am Erasmus+ Programm teil­nimmt, muss das Lear­ning Agree­ment vor Beginn des Studi­en­an­tritts ausfüllen, unter­schreiben und vom Studi­en­gangs­leiter gegen­zeichnen und von der Part­ner­hoch­schule geneh­migen lassen. Spätere Ände­rungen im Lear­ning Agree­ment musst du im Teil During the mobi­lity“ fest­halten. Eben­falls vor Beginn des Studi­en­an­tritts an der Part­ner­hoch­schule musst du das Grant Agree­ment ausfüllen und unter­schreiben. Dieses Doku­ment nennt alle Rechte und Pflichten für Teil­nehmer am Erasmus+ Programm und ist Voraus­set­zung für die finan­zi­elle Förde­rung. Du erhältst das Grant Agree­ment vor Beginn des Auslands­se­mes­ters vom Inter­na­tional Office. Zu Beginn des Semes­ters im Ausland ist es erfor­der­lich, das Certi­fi­cate of arrival auszu­füllen und dem Inter­na­tional Office zu senden. Dasselbe gilt nach dem Ende des Auslands­se­mester für das Certi­fi­cate of atten­dance.

Formulare und Merkblätter

Der Online Lingu­i­stic Support (OLS)

Teil­nehmer am Erasmus+ Programm absol­vieren vor Beginn und nach Abschluss des Studi­en­se­mes­ters im Ausland einen kosten­losen Online-Sprach­test, den OLS-Test in der Unter­richts­sprache. Der Test ist kein Auswahl­kri­te­rium, er dient ausschließ­lich dazu, dein Sprach­ni­veau fest­zu­stellen und deine Fort­schritte zu doku­men­tieren. Auf der Grund­lage der Ergeb­nisse im ersten Test bekommst du die Möglich­keit an einem kosten­freien Sprach­kurs in der Unter­richts- oder Landes­sprache. Die Teil­nahme ist frei­willig, aber unbe­dingt empfehlenswert.

Free­mover

Du würdest gern ein Semester im Ausland studieren, findest aber unter den Part­ner­insti­tu­tionen der HfG nicht deine Traum­hoch­schule? Dann kannst du als soge­nannter Free­mover dein Auslands­se­mester selbst orga­ni­sieren. Du bist nicht an die Koope­ra­ti­ons­ver­ein­ba­rungen der HfG gebunden und hast die Möglich­keit, dich um einen Studi­en­platz deiner Wahl als non-degree seeking student“ bewerben. Will heißen, dass du keinen Abschluss an der Gast­hoch­schule anstrebst. 

Was sollte ich beachten? 

Als Free­mover profi­tierst du leider auch nicht von den Verein­ba­rungen, wie sie die HfG mit ihren inter­na­tio­nalen Part­nern getroffen hat. Du musst dich um Reise und Unter­kunft selbst kümmern, wirst nicht von deren Studi­en­ge­bühren befreit und bekommst keine finan­zi­elle Unter­stüt­zung von der Heimat­hoch­schule. Wichtig: Deine Leis­tungen werden nicht auto­ma­tisch an der HfG aner­kannt. Als Free­mover soll­test du in Absprache mit dem Prüfungsamt unbe­dingt vorab einen Antrag auf ein Urlaubs­se­mester einreichen.

Können Kurse als Free­mover aner­kannt werden?

Voraus­set­zung für eine Aner­ken­nung von Studi­en­leis­tungen an der Gast­hoch­schule ist, dass sie akkre­di­tiert ist. Es empfiehlt sich unbe­dingt, ein Lear­ning Agree­ment mit deinem Studi­en­gangs­leiter vorzu­be­reiten, um solche Kurse zu wählen, die mögli­cher­weise auf deinen Studi­en­schwer­punkt ange­rechnet werden könnten. Damit der Auslands­auf­ent­halt nicht zu einem finan­zi­ellen Aben­teuer wird, empfehlen wir dir, dich um ein Stipen­dium zu bemühen.

Inter­na­tional Office

Das Inter­na­tional Office befindet sich im Haupt­ge­bäude in Raum H 1.01 – bei Fragen könnt ihr euch gerne persön­lich oder per Email und Telefon an uns wenden:

Emma Ott

International Coordinator