Hier finden Sie Informationen zu:
Bewerbungsterminen
Bewerbungsunterlagen
Bewerbungsbogen als PDF
Mappeninhalt, Mappenformat
Hausaufgabe als PDF
Hochschulzugangsberechtigung
Vorpraktikum
Prüfung der künstlerischen/fachlichen Eignung
Bewerbungstermine
Informationsveranstaltungen
Der Vollzeitstudiengang Interaktionsgestaltung nimmt einmal jährlich, zum Wintersemester, 35 Studierende auf. Der Zugang ist durch ein hochschuleigenes Verfahren geregelt. Informationen zu den Zulassungsbestimmungen und der Eignungsprüfung siehe unten.
Der Vollzeitstudiengang Kommunikationsgestaltung nimmt zweimal jährlich 36 Studierende auf. Der Zugang ist durch ein hochschuleigenes Verfahren geregelt. Informationen zu den Zulassungsbestimmungen und der Eignungsprüfung siehe unten.
Der Vollzeitstudiengang Produktgestaltung nimmt zweimal jährlich 30 Studierende auf. Der Zugang ist durch ein hochschuleigenes Verfahren geregelt. Informationen zu den Zulassungsbestimmungen und der Eignungsprüfung siehe unten.
Für die Aufnahme des BA-Studiums der Interaktionsgestaltung ist der späteste Bewerbungstermin der 15. Mai.
Für die Aufnahme des BA-Studiums der Kommunikationsgestaltung
und Produktgestaltung zum Wintersemester ist der späteste Bewerbungstermin der 15. Mai, für das Sommersemester der
15. November.
Die persönliche Abgabe ist zu folgenden Zeiten im Studierendensekretariat möglich:
Montag-Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr, Mittwoch 14.30 bis 15.30 Uhr
Im Aufnahmeverfahren werden nur vollständige Bewerbungen berücksichtigt; eine Nachforderung fehlender Unterlagen erfolgt nicht.
Fehlende Zeugnisse können bis 15. Juli bzw. 15. Januar nachgereicht werden, wenn die betreffende Prüfung nachweislich später als die Bewerbungsfrist an der Hochschule liegt.
Vorlesungsbeginn
Wintersemester: Anfang Oktober
Sommersemester: Mitte März.
Für die Bewerbung zum Aufnahmeverfahren sind folgende Unterlagen einzureichen:
1. Mappe* mit künstlerischen / gestalterischen Arbeitsproben
2. Bewerbungsbogen
3. Hausaufgabe**
4. Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung
(beglaubigte Kopie oder Abschrift)
5. Lebenslauf
6. Nachweise über fachbezogene praktische Tätigkeiten
7. Zwei Passbilder
*
1. Inhaltsverzeichnis
2. Thematisch vorgegebene Aufgabe
(Hausaufgabe als Bogen 1 der Mappe).
3. Erklärung, dass die eingereichten Arbeiten vom Bewerber selbst gefertigt wurden.
4. Mindestens 12 Bögen (max. 16 Bögen) mit gestalterischen Arbeitsproben. Diese Arbeiten können in beliebigen, jedoch variierten Darstellungstechniken ausgeführt sein, z. B. Zeichnungen, Grafiken, Fotografien, Diagrammen, Perspektivkonstruktionen, Collagen. Die Arbeitsproben sollen den Bezug zum gewählten Studiengang erkennen lassen. Alle Mappeninhalte sind mit dem Namen des Bewerbers zu versehen.
**
Jeweils ca. 4 Wochen vor Berwerbungsschluss wird an dieser Stelle eine Hausaufgabe veröffentlicht, die als erste Arbeitsprobe in der Mappe einzureichen ist.
Hausaufgabe für das Sommersemester 2011
Die Arbeitsproben sind auf feste Bögen aufzuziehen, vorzugsweise im Format DIN A3 (297 x 420 mm) oder DIN A2 (420 x 600 mm). Mappen mit Arbeitsproben, die das Format von maximal 64 cm x 80 cm überschreiten sowie schwere, d.h. holz- oder metallgefertigte Mappen, werden nicht entgegengenommen und unfrei zurückgesandt. Die Bewerbungsmappe ist als Paket frei Haus einzusenden oder im Sekretariat der Hochschule abzugeben. Nicht ausreichend frankierte Sendungen werden zurückgewiesen.
Die allgemeine Hochschulreife, die fachgebundene Hochschulreife oder die Fachhochschulreife sind Voraussetzung für das Studium an der Hochschule. Studienbewerber mit einer Hochschulzugangsberechtigung aus einem anderen Bundesland, die nicht für Baden Württemberg gilt, benötigen eine Bescheinigung der Zeugnisanerkennungsstelle des Regierungspräsidiums Stuttgart, Abt.7 Schule und Bildung, Breitscheidstraße 42, 70176 Stuttgart. Weitere Informationen finden Sie hier.
Diese Bescheinigung ist zusammen mit dem Zeugnis in amtlich beglaubigter Fotokopie der Hochschule vorzulegen.
Ausländische Studienbewerber mit ausländischen Zeugnissen benötigen die Bestätigung ihrer Hochschulzugangsberechtigung durch das Ausländerstudienkolleg für die Hochschulen des Landes Baden-Württemberg
Ausländerstudienkolleg (ASK) Hochschule Konstanz Brauneggerstraße 55 78462 Konstanz Telefon 07531 / 2060
www.ask.fh-konstanz.de
Von Bewerbern aus dem nicht deutschsprechenden Ausland sind ausreichende deutsche Sprachkenntnisse z.B. im Rahmen einer Prüfung am Ausländerstudienkolleg (DSH oder TestDaf) nachzuweisen. Der Nachweis dieser Prüfung ist der Bewerbung beizulegen.
Chinesische Studienbewerber benötigen zusätzlich eine Bescheinigung über die Prüfung der Dokumente auf Echtheit von der Akademischen Prüfstelle (APS) des Kulturreferates der Deutschen Botschaft in Peking.
Studienbewerber, die nicht aus Ländern der Europäischen Union kommen, müssen bei der Immatrikulation eine Aufenthaltserlaubnis vorlegen.
Deutsche Studienbewerber mit Zeugnissen, die außerhalb der Bundesrepublik erworben wurden und zum Hochschulzugang berechtigen, können den Zugang zum Studium erst beantragen, wenn das ausländische Zeugnis als einem deutschen Zeugnis der Hochschulreife gleichwertig anerkannt ist. Für die Anerkennung ist das Kultusministerium des Landes zuständig, in dem der Zeugnisinhaber seinen Wohnsitz hat.
Das Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg vom 1.1.2005 sieht nach § 58 Abs. 7 vor, dass Bewerber, die künstlerisch-gestalterisch besonders begabt sind und eine für das Studium hinreichende Allgemeinbildung besitzen, vom Nachweis der allgemeinen bzw. fachgebundenen Hochschulreife oder Fachhochschulreife befreit werden können. Die Feststellung hierüber trifft die Hochschule aufgrund von Richtlinien des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst.
Der Aufnahmeausschuss der Hochschule stellt die besondere künstlerische Begabung bei der Prüfung zum Nachweis der künstlerischen Eignung fest. Voraussetzung für die Teilnahme an dieser Prüfung ist entweder der Nachweis einer erfolgreich abgeschlossenen, für das angestrebte Studium förderlichen Berufsausbildung unter Berücksichtigung eines bestimmten Notendurchschnitts im Abschlusszeugnis der Berufsschule oder der Nachweis, dass das zweite Halbjahr der ersten Jahrgangsstufe des Kurssystems eines Gymnasiums durchlaufen wurde und die bereits erreichten Kursergebnisse die Zulassung zur schriftlichen Abiturprüfung nicht ausschließen.
Ein Vorpraktikum wird nachdrücklich empfohlen, wird jedoch nicht zwingend vorausgesetzt.
Für das Studium der Interaktionsgestaltung wird eine mehrmonatige Tätigkeit in Designbüros, in den Entwicklungsabteilungen großer Unternehmen und Konzerne oder Entwicklungsabteilungen von Software- oder in Medienunternehmen empfohlen.
Für das Studium der Kommunikationsgestaltung wird eine mehrmonatige Tätigkeit in Gestaltungsbüros, Verlagen oder Agenturen empfohlen.
Für das Studium der Produktgestaltung wird eine mehrmonatige Tätigkeit in Gestaltungs-büros bzw. -agenturen sowie in Designabteilungen mittlerer bis großer Firmen des produzierenden Gewerbes (Industrie) empfohlen.
Bewerber aller Studiengänge müssen, unabhängig von ihrer schulischen Vorbildung, an einer Prüfung zum Nachweis der künstlerischen / fachlichen Eignung teilnehmen. Sie gliedert sich in die Mappen-Vorauswahl und die Eignungsprüfung.
Einzelheiten sind in der Zulassungssatzung geregelt.
Die Hochschule lädt Bewerber zu einer eintägigen Prüfung ein, die die Mappen-Vorauswahl bestanden haben. Die Einladung hierzu erfolgt mindestens vierzehn Tage vorher. Die Prüfung findet für das Sommersemester im Dezember statt, für das Wintersemester im Juni. Sie umfasst: Gestalterische Aufgaben, die in einer fünfstündigen Prüfung anzufertigen sind; ein studiengangsorientiertes Gespräch mit Hochschullehrern und eine abschließende Bewertung der eingereichten Arbeitsproben.
Das Ergebnis des Verfahrens wird den Bewerbern schriftlich mitgeteilt. Aus Gründen des Datenschutzes können telefonische Anfragen zur Zulassung nicht beantwortet werden; dies gilt auch für Anfragen Dritter.
Die Zulassung zum Studium im folgenden Semester erfolgt erst, wenn alle Voraussetzungen zum Studium bis 15.01. bzw. 15.07. erfüllt sind. Die bestandene Eignungsprüfung berechtigt zur Aufnahme des Studiums innerhalb von zwei Jahren.
Zum Semesterende findet eine öffentliche Präsentation von Abschluss- und Studienarbeiten statt. Studieninteressenten wird der Besuch dieser Ausstellung empfohlen. Auf Anfrage erhalten Studienbewerber eine Führung durch die Ausstellung.
Aktuelle Termine Semesterausstellung
Die Hochschule präsentiert eine Auswahl von Projektarbeiten aus dem Grund- und Hauptstudium der drei BA-Studiengänge Kommunikations-, Interaktions- und Produktgestaltung sowie alle Abschlussarbeiten der BA-Studiengänge Kommunikations- und Produktgestaltung. Die MA-Studiengänge Communication Planning and Design und Product Planning and Design zeigen Abschluss- und Projektarbeiten.
In den ersten Semesterwochen findet eine Mappenberatung zum Bewerbungsverfahren für Studienbewerber statt.
Termine werden immer rechtzeitig auf unserer Internetseite veröffentlicht.
Aktuelle Termine Mappenberatung
In den Sommerferien bietet die Hochschule für Gestaltung ein fünftägiges Schnupperstudium für Schülerinnen und Schüler.
Was versteht man eigentlich unter Design? Welche Fachrichtungen gibt es und wie sehen die beruflichen Perspektiven nach dem Studium aus? Diese und viele weitere Fragen werden während des Design Campus geklärt.
Termine werden immer rechtzeitig auf unserer Internetseite veröffentlicht.
Design Campus
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