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Der Weg zum Ziel: Studieren an der Hochschule für Gestaltung Schwäbisch Gmünd. Die neue Seite mit Informationen für Studieninteressierte ist online!
http://bewerbung.hfg-gmuend.de
Hier finden Sie Informationen zu:
Erweiterte Bewerbungsmöglichkeiten zum Sommersemester 2012
Bewerbungstermine
Bewerbungsunterlagen
Bewerbungsbogen als PDF
Mappeninhalt, Mappenformat
Hausaufgabe als PDF
Hochschulzugangsberechtigung und Studienorientierungsverfahren (NEU)
Vorpraktikum
Prüfung der fachlichen/künstlerischen Eignung
Bewerbungstermine
Informationsveranstaltungen
Erweiterte Bewerbungsmöglichkeiten
zum Sommersemester 2012
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Aktuelles zur Bewerbung für das Sommersemester 2012 in den Bachelorstudiengängen:
Interaktionsgestaltung
Kommunikationsgestaltung
Produktgestaltung
Es gibt eine Erleichterungen im Aufnahmeverfahren für alle drei Bachelorstudiengänge:
Sämtliche Bewerbungsunterlagen mit Ausnahme von Mappe und
Hausaufgabe (Info) müssen bis zum 15. November 2011 vollständig an der Hochschule eingereicht werden.
Die Mappe und die Hausaufgabenbearbeitung sind erst zum Termin der fachlichen/künstlerischen Eignungsprüfung mitzubringen.
Die fachlichen/künstlerischen Eignungsprüfung findet für die Bewerber
am Mittwoch, den 7. Dezember 2011 statt.
Eine Vorauswahl auf Grund der Bewertung der Mappe entfällt. Bestanden hat,
wer in der Gesamtpunktzahl von Mappe, praktischer Prüfung und mündlicher Prüfung mindestens 7 Punkte erreicht.
Bewerberinnen und Bewerber werden auf der Grundlage der erreichten Gesamtprüfungswertung zugelassen bis alle verfügbaren Studienplätze vergeben sind. Es wird eine Nachrückerliste gebildet.
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Der Vollzeitstudiengang Interaktionsgestaltung nimmt zweimal jährlich Studierende auf. Der Zugang ist durch ein hochschuleigenes Verfahren geregelt. Informationen zu den Zulassungsbestimmungen und fachlichen/künstlerischen Eignungsprüfung siehe unten.
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Der Vollzeitstudiengang Kommunikationsgestaltung nimmt zweimal jährlich Studierende auf. Der Zugang ist durch ein hochschuleigenes Verfahren geregelt. Informationen zu den Zulassungsbestimmungen und der fachlichen/künstlerischen Eignungsprüfung siehe unten.
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Der Vollzeitstudiengang Produktgestaltung nimmt zweimal jährlich Studierende auf. Der Zugang ist durch ein hochschuleigenes Verfahren geregelt. Informationen zu den Zulassungsbestimmungen und der fachlichen/künstlerischen Eignungsprüfung siehe unten.
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Info
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Zum Bewerbungsschluss bis spätestens 15. Mai/15. November sind folgende Unterlagen vorab einzureichen:
1. Bewerbungsbogen
2. Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung
(beglaubigte Kopie oder Abschrift)
3. Lebenslauf
4. Schriftlicher Nachweis über die Teilnahme an einem Studienorientierungsverfahren
5. Nachweise über fachbezogene praktische Tätigkeiten, sofern solche vorliegen und berücksichtigt werden sollen
6. Zwei Passbilder
Zur fachlichen/künstlerischen Eignungsprüfung sind mitzubringen:
1. Mappe mit gestalterischen/künstlerischen Arbeitsproben
2. Hausaufgabe
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Eine Mappe mit eigenen gestalterischen/künstlerischen Arbeitsproben, folgenden
Inhalts:
Die Bearbeitung der von der Hochschule gestellten Aufgabe, welche vier Wochen
vor Bewerbungsschluss auf der Internetseite der Hochschule veröffentlicht wird
bzw. telefonisch im Studierendensekretariat angefordert werden kann; (Hausaufgabe)
12 bis 15 selbstgefertigte, mit lesbarem Namen und Entstehungsdatum
versehene originale Arbeitsproben.
Eine Versicherung, dass die vorgelegten Arbeitsproben und die bearbeitete Hausaufgabe vom Bewerber selbstständig gefertigt wurden.
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Das Format der in die Mappe aufgenommenen Arbeiten ist grundsätzlich vom eingesetzten Medium und Inhalt abhängig.
Flächige Arbeiten sind nicht gerollt in einer
mit lesbarem Namen und Anschrift des Studienbewerbers versehenen Mappe mit
Inhaltsverzeichnis einzureichen. Digitale Arbeiten sind auf CD/DVD einzureichen
und als Bildschirmfoto mit eindeutiger Bezeichnung ausgedruckt, abzugeben.
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Jeweils ca. 4 Wochen vor der fachlichen/künstlerischen Eignungsprüfung wird an dieser Stelle eine Hausaufgabe veröffentlicht, die als erste Arbeitsprobe in der Mappe mitzubringen ist.
Hausaufgabe für das Sommersemester 2012
(ab dem 7. November 2011)
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Die allgemeine Hochschulreife, die fachgebundene Hochschulreife oder die Fachhochschulreife sind Voraussetzung für das Studium an der Hochschule. Studienbewerber mit einer Hochschulzugangsberechtigung aus einem anderen Bundesland, die nicht für Baden Württemberg gilt, benötigen eine Bescheinigung der Zeugnisanerkennungsstelle des Regierungspräsidiums Stuttgart, Abt.7 Schule und Bildung, Breitscheidstraße 42, 70176 Stuttgart. Weitere Informationen finden Sie hier.
Diese Bescheinigung ist zusammen mit dem Zeugnis in amtlich beglaubigter Fotokopie der Hochschule vorzulegen.
Der schriftliche Nachweis über die Teilnahme an einem Studienorientierungsverfahren (NEU)
gem. § 60 Abs. 2. Nr. 6 LHG, die zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht mehr als zwei Jahre zurückliegt. Das Studienorientierungsverfahren dient nicht zur Beurteilung oder Auswahl der Studierenden durch die Hochschulen, sondern zur eigenen Studienorientierung der künftigen Studierenden. Neben dem vom Wissenschaftsministerium angebotenen Orientierungstest, der online unter www.was-studiere-ich.de absolviert werden kann, akzeptiert die Hochschule für Gestaltung Schwäbisch Gmünd auch die nachgewiesene Teilnahme an folgenden Verfahren und Veranstaltungen zur Studienorientierung:
- Sämtliche an der Hochschule selbst durchgeführten Verfahren zur Studienorientierung, wie z.B. Design Campus, Mappenberatung, Studieninformationstag, allgemeine und individuelle Studienberatungsgespräche, sowie die Teilnahme an den eigens für Studieninteressierte angebotenen Führungen durch die Semesterendausstellung der Hochschule für Gestaltung Schwäbisch Gmünd.
- Sämtliche zentral durchgeführten Studienorientierungen fächerübergreifender Natur wie z.B. ein Beratungsgespräch zur Berufs- und Studienorientierung bei einer Zentralen Studienberatung oder bei der Bundesagentur für Arbeit oder die Teilnahme an Orientierungstests wie z.B. www.explorix.de oder www.borakel.de.
- Ein BEST-Seminar: ein zweitägiges Entscheidungs- und Zielfindungstraining für Schüler/-innen an den allgemeinbildenden und beruflichen Gymnasien zum Thema "Studien- und Berufsorientierung". Eine Anmeldung ist unter www.bw-best.de möglich.
- Die Teilnahme an qualifizierten Studienberatungsangeboten anderer deutscher Designhochschulen.
Ausländische Studienbewerber mit ausländischen Zeugnissen benötigen die Bestätigung ihrer Hochschulzugangsberechtigung durch das Ausländerstudienkolleg für die Hochschulen des Landes Baden-Württemberg
Ausländerstudienkolleg (ASK) Hochschule Konstanz Brauneggerstraße 55 78462 Konstanz Telefon 07531 / 2060
www.ask.fh-konstanz.de
Von Bewerbern aus dem nicht deutschsprechenden Ausland sind ausreichende deutsche Sprachkenntnisse z.B. im Rahmen einer Prüfung am Ausländerstudienkolleg (DSH oder TestDaf) nachzuweisen. Der Nachweis dieser Prüfung ist der Bewerbung beizulegen.
Chinesische Studienbewerber benötigen zusätzlich eine Bescheinigung über die Prüfung der Dokumente auf Echtheit von der Akademischen Prüfstelle (APS) des Kulturreferates der Deutschen Botschaft in Peking.
Studienbewerber, die nicht aus Ländern der Europäischen Union kommen, müssen bei der Immatrikulation eine Aufenthaltserlaubnis vorlegen.
Deutsche Studienbewerber mit Zeugnissen, die außerhalb der Bundesrepublik erworben wurden und zum Hochschulzugang berechtigen, können den Zugang zum Studium erst beantragen, wenn das ausländische Zeugnis als einem deutschen Zeugnis der Hochschulreife gleichwertig anerkannt ist. Für die Anerkennung ist das Kultusministerium des Landes zuständig, in dem der Zeugnisinhaber seinen Wohnsitz hat.
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Das Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg vom 1.1.2005 sieht nach § 58 Abs. 7 vor, dass Bewerber, die künstlerisch-gestalterisch besonders begabt sind und eine für das Studium hinreichende Allgemeinbildung besitzen, vom Nachweis der allgemeinen bzw. fachgebundenen Hochschulreife oder Fachhochschulreife befreit werden können. Die Feststellung hierüber trifft die Hochschule aufgrund von Richtlinien des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst.
Der Aufnahmeausschuss der Hochschule stellt die besondere künstlerische Begabung bei der Prüfung zum Nachweis der künstlerischen Eignung fest. Voraussetzung für die Teilnahme an dieser Prüfung ist entweder der Nachweis einer erfolgreich abgeschlossenen, für das angestrebte Studium förderlichen Berufsausbildung unter Berücksichtigung eines bestimmten Notendurchschnitts im Abschlusszeugnis der Berufsschule oder der Nachweis, dass das zweite Halbjahr der ersten Jahrgangsstufe des Kurssystems eines Gymnasiums durchlaufen wurde und die bereits erreichten Kursergebnisse die Zulassung zur schriftlichen Abiturprüfung nicht ausschließen.
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Ein Vorpraktikum wird empfohlen, da es Ihnen einen guten Einblick in das angestrebte Berufsfeld geben kann, ein Vorpraktikum ist aber keine Voraussetzung um das Studium an der Hochschule aufnehmen zu können.
Bei Vorlage von Zeugnissen, die praktische fachbezogene Tätigkeiten vor der Bewerbung betreffen, können diese im Aufnahneverfahren mitberücksichtigt werden. Sind solche Zeugnisse nicht vorhanden, entsteht Ihnen im Aufnahmeverfahren kein Nachteil.
Für das Studium der Interaktionsgestaltung wird eine mehrmonatige Tätigkeit z.B. in Designbüros, in den Entwicklungsabteilungen großer Unternehmen und Konzerne oder Entwicklungsabteilungen von Software- oder in Medienunternehmen empfohlen.
Für das Studium der Kommunikationsgestaltung wird eine mehrmonatige Tätigkeit in z.B. Gestaltungsbüros, Verlagen oder Agenturen empfohlen.
Für das Studium der Produktgestaltung wird eine mehrmonatige Tätigkeit in z.B. Gestaltungs-büros bzw. -agenturen sowie in Designabteilungen mittlerer bis großer Firmen des produzierenden Gewerbes (Industrie) empfohlen.
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Bewerber und Bewerberinnen aller Studiengänge müssen, unabhängig von ihrer schulischen Vorbildung, an einer Prüfung zum Nachweis der fachlichen/künstlerischen Eignung teilnehmen. Einzelheiten sind in der Zulassungssatzung geregelt.
Die Mappe und die Hausaufgabenbearbeitung sind erst zum Termin der fachlichen/künstlerischen Eignungsprüfung, die für die Bewerber am Mittwoch, den 7. Dezember 2011 stattfindet, mitzubringen. Diesen Termin können Sie sich bereits jetzt vormerken.
Bestanden hat, wer in der Gesamtpunktzahl von Mappe, praktischer Prüfung und mündlicher Prüfung mindestens 7 Punkte erreicht. Die Vorauswahl auf Grund der Bewertung der Mappe entfällt. Bewerber und Bewerberinnen werden auf der Grundlage der erreichten Gesamtprüfungswertung zugelassen bis aller verfügbaren Studienplätze vergeben sind. Es wird eine Nachrückerliste gebildet.
Sie umfasst: Gestalterische Aufgaben, die in einer fünfstündigen Prüfung anzufertigen sind; ein studiengangsorientiertes Gespräch mit Hochschullehrern, in dem auch Fragen zur Studienmotivation und zu den mitgebrachten Arbeitsproben (Mappe und Hausaufgabenbearbeitung) erörtert werden (mündliche Prüfung) und die Bewertung der eingereichten Arbeitsproben.
Das Ergebnis des Verfahrens wird den Bewerbern/Berberinnen schriftlich mitgeteilt. Aus Gründen des Datenschutzes können telefonische Anfragen zur Zulassung nicht beantwortet werden; dies gilt auch für Anfragen Dritter.
Die Zulassung zum Studium im folgenden Semester erfolgt erst, wenn alle Voraussetzungen zum Studium bis 15.01. bzw. 15.07. erfüllt sind. Die bestandene fachlichen/künstlerischen Eignungsprüfung berechtigt zur Aufnahme des Studiums innerhalb von zwei Jahren.
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Zum Semesterende findet eine öffentliche Präsentation von Abschluss- und Studienarbeiten statt. Studieninteressenten wird der Besuch dieser Ausstellung empfohlen. Auf Anfrage erhalten Studienbewerber eine Führung durch die Ausstellung.
Aktuelle Termine Semesterausstellung
Die Hochschule präsentiert eine Auswahl von Projektarbeiten aus dem Grund- und Hauptstudium der drei BA-Studiengänge Kommunikations-, Interaktions- und Produktgestaltung sowie alle Abschlussarbeiten der BA-Studiengänge Kommunikations- und Produktgestaltung. Die MA-Studiengänge Communication Planning and Design und Product Planning and Design zeigen Abschluss- und Projektarbeiten.
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In den ersten Semesterwochen findet eine Mappenberatung zum Bewerbungsverfahren für Studienbewerberinnen und -bewerber statt.
Termine Mappenberatung
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In den Sommerferien bietet die Hochschule für Gestaltung ein fünftägiges Schnupperstudium für Schülerinnen und Schüler und weitere Studieninteressierte.
Was versteht man eigentlich unter Design? Welche Fachrichtungen gibt es und wie sehen die beruflichen Perspektiven nach dem Studium aus? Diese und viele weitere Fragen werden während des Design Campus geklärt.
Termine werden immer rechtzeitig auf unserer Internetseite veröffentlicht.
Design Campus
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