BW-Nothil­fe­fonds für Studie­rende: Minis­te­rium unter­stützt in Folge der Corona-Pandemie in Not gera­tene Studierende

Tischgestelle HfG

Wissen­schafts­mi­nis­te­rien Theresia Bauer: Es geht jetzt um eine schnelle und unkom­pli­zierte Hilfe“. Land stellt Studie­ren­den­werken sofort eine Million Euro für zins­lose Darlehen in Höhe von bis zu 450 Euro pro Monat zur Verfügung.

Baden-Würt­tem­berg legt einen Studie­renden-Nothil­fe­fonds mit einer Million Euro für Härte­fälle auf – für Studie­rende, die aufgrund der Corona-Pandemie ihre Neben­jobs verloren haben und damit in eine finan­zi­elle Notlage geraten sind.

Wir stellen den Studie­renden über einen BW-Nothil­fe­fonds Gelder zur Über­brü­ckung der wegge­fal­lenen Neben­jobs zur Verfü­gung und federn damit Notlagen mit zins­freien Darlehen ab. Nicht alle haben Eltern, die wegbre­chende Einnahmen einfach auffangen und diese ausglei­chen können, zumal auch sie von Pandemie-bedingten Einschrän­kungen betroffen sein können. Studi­en­ab­brüche aus finan­zi­ellen Gründen müssen unbe­dingt verhin­dert werden. Unsere Unter­stüt­zung soll so schnell und unkom­pli­ziert wie möglich bei den Studie­renden ankommen“, sagte Wissen­schafts­mi­nis­terin Theresia Bauer am Dienstag (28. April) in Stuttgart. 

Als Folge der staat­li­chen Maßnahmen zur Eindäm­mung der Corona-Pandemie ist das öffent­liche Leben in weiten Teilen zum Erliegen gekommen. Insbe­son­dere mit der Schlie­ßung von gastro­no­mi­schen Einrich­tungen und Geschäften haben viele Studie­rende keine Möglich­keiten, über studen­ti­sche Jobs Geld zu verdienen, um so Studium und Lebens­un­ter­halt zu finan­zieren. Circa zwei Drittel aller Studie­renden hatten bislang einen solchen Zuver­dienst – nicht wenige sind daher in erheb­liche finan­zi­elle Schwie­rig­keiten geraten. 

Mit dem Nothil­fe­fonds stellt das Land zins­lose Darlehen in Höhe von bis zu 450 Euro für die Monate April und Mai – somit insge­samt bis zu 900 Euro – für Studie­rende in einer solchen Notsi­tua­tion zur Verfü­gung, wenn sie nach­weisen, dass ihr Verdienst seit April entfallen ist. Die Bear­bei­tung der Anträge soll so schnell und unkom­pli­ziert wie möglich erfolgen. Die Umset­zung über­nehmen die Studie­ren­den­werke Baden-Württembergs.

Studie­ren­den­werke über­nehmen Abwicklung

Die Studie­ren­den­werke sind präde­sti­niert für diese wich­tige Aufgabe: Sie verfügen über eine umfas­sende Exper­tise in der Bera­tung in sozialen Fragen und Fragen der Studi­en­fi­nan­zie­rung. Sie genießen das Vertrauen der Studie­renden und bieten bereits jetzt unab­hängig von der aktu­ellen Situa­tion Hilfen für Studie­rende in Notlagen an. Zudem verfügen sie über die perso­nellen Ressourcen und die fach­liche Exper­tise, um diese Darlehen an Studie­rende ausgeben zu können. Ich bin unseren acht Studie­ren­den­werken im Land daher sehr dankbar, dass sie sich sofort bereit erklärt haben, die Abwick­lung zu über­nehmen. Wir dürfen hier keine weitere Zeit verlieren“, so Bauer weiter. Die Minis­terin hatte sich in einer Video­kon­fe­renz persön­lich mit den Studie­ren­den­werken verständigt.

Bund soll nicht veraus­gabte BAföG-Mittel zur Verfü­gung stellen

Gegen­über Bundes­mi­nis­terin Karliczek wird sich die Minis­terin auch weiter dafür einsetzen, dass der Bund sich hier endlich selbst mit einem Förder­pro­gramm enga­giert. Sie erin­nerte daran, dass allein im Jahr 2019 900 Millionen Euro an BAFöG Mitteln im Bundes­haus­halt nicht veraus­gabt wurden. Wann endlich wird die Bundes­re­gie­rung ihren ange­kün­digten Notfall­fonds reali­sieren?“, so Bauer.

Ich bin nach wie vor der Über­zeu­gung, dass eine bundes­weite Lösung die beste wäre, weil es letzt­end­lich um eine Erwei­te­rung der BAföG-Idee in diesen Notfall-Zeiten geht. Da wir die Studie­renden aber weder so lange warten lassen können noch wollen, hat Baden-Würt­tem­berg nun vorge­legt. Ich appel­liere, dass der Bund sehr bald nach­zieht“, so Bauer. 

Mit all diesen Bausteinen – dem Baden-Würt­tem­berg-Notfonds für Studie­rende, einem mögli­chen Fonds aus nicht veraus­gabten BAföG-Mitteln und dem breiten Spek­trum sozialer Dienst­leis­tungen der Studie­ren­den­werke – können wir den Studie­renden in dieser Ausnah­me­si­tua­tion verläss­lich und unkom­pli­ziert unter die Arme greifen“, sagte die Wissenschaftsministerin.

Weitere Infor­ma­tionen

Der BW-Nothil­fe­fonds bietet eine Möglich­keit der Zwischen­fi­nan­zie­rung für Studie­rende, die die bestehenden Hilfs- und Förder­mög­lich­keiten nicht oder in nicht ausrei­chendem Maße ausschöpfen können. Antrags­be­rech­tigt sind imma­tri­ku­lierte Studie­rende der Mitglieds­hoch­schulen der Studie­ren­den­werke Baden-Würt­tem­bergs, die belegen, dass aufgrund entfal­lener Zuver­dienst­mög­lich­keiten eine Notlage entstanden ist und die keine anderen ausrei­chenden Leis­tungen, wie zum Beispiel BAföG oder Stipen­dien, beziehen. 

Anträge können bei den zustän­digen Studie­ren­den­werken gestellt werden, die über die Anträge auch entscheiden.

Pres­se­mit­tei­lung des Minis­te­riums für Wissen­schaft, Forschung und Kunst Baden-Würt­tem­berg (28.04.2020).