Prof. Detlef Rahe wird Amt des Rektors an der HfG nicht antreten

Die Betei­ligten, Hoch­schule, Prof. Rahe und das Minis­te­rium für Wissen­schaft und Kunst (MWK), haben in einem inten­siven, sorg­fäl­tigen und konstruk­tiven Prozess heraus­ge­ar­beitet, dass die gegen­sei­tigen Vorstel­lungen nicht in Deckung zu bringen sind. Sie haben mit großem Bedauern entschieden, das Beset­zungs­ver­fahren nicht fort­zu­führen. Die Gremien der Hoch­schule werden den Such­pro­zess nun neu beginnen müssen. Es ist damit zu rechnen, dass dies einen Zeit­raum von bis zu einem Jahr bean­sprucht. Es werden jetzt die recht­li­chen Rahmen­be­din­gungen geprüft, wie die Hoch­schule für die nunmehr entste­hende Über­gangs­zeit bis zum Amts­an­tritt eines neuen Rektors oder einer Rektorin weiter­ge­führt wird.

Im Januar hatte das Wahl­gre­mium der HfG, bestehend aus Mitglie­dern des Senats und des Hoch­schul­rats, Detlef Rahe im zweiten Wahl­gang unter den verblie­benen drei Bewer­bern gewählt. Ein umfang­rei­cher Prozess der Vorauswahl mit Vorstel­lung der Kandi­da­tinnen und Kandi­daten war dem voraus­ge­gangen. Ziel war eine Amts­über­nahme zum 1. September 2021.

Für die HfG und ihre Gremien beginnt damit der Such­pro­zess von Neuem. Senat und Hoch­schulrat bestimmen ihre Mitglieder für eine Findungs­kom­mis­sion, die für die Stel­len­aus­schrei­bung sowie die Vorauswahl der Kandi­da­tinnen und Kandi­daten Sorge trägt. Nach der öffent­li­chen Ausschrei­bung endet diese Vorauswahl mit der Erstel­lung einer Liste von bis zu drei Persön­lich­keiten, die sich dann nach ihrer Vorstel­lung der abschlie­ßenden Wahl stellen.

Als bedau­er­lich und unbe­frie­di­gend bezeichnet der Hoch­schul­rats­vor­sit­zende Klaus Moser, der qua Landes­hoch­schul­ge­setz auch den Vorsitz im Wahl­gre­mium hatte, die damit einge­tre­tene Situa­tion. Moser bedauert mit allen Betei­ligten, dass die unter­schied­li­chen Vorstel­lungen, wie die HfG in die Zukunft geführt werden kann und soll, nicht zum Einklang gebracht werden konnten. Erschwe­rend komme hinzu, dass ein eben­falls aktuell neu zu wählender Hoch­schulrat, mit dieser höchst wich­tigen Aufgabe ab seiner ersten Sitzung betraut werden müsse.

Der Lehr- und Studi­en­be­trieb wird von dieser Perso­nalie nicht betroffen sein. Die auch inter­na­tional renom­mierte Hoch­schule wird in dieser Über­gangs­zeit ihre Leis­tungs­fä­hig­keit und ‑bereit­schaft weiter beweisen. Darin sind sich das zustän­dige Minis­te­rium und der Vorsit­zende des Hoch­schul­rats, Klaus Moser, einig.