Gute wissenschaftliche Praxis
Wissenschaftliches Fehlverhalten
1. Falschangaben
- das Erfinden von Daten;
- das Verfälschen von Daten, z.B.
- durch Auswählen und Zurückweisen unerwünschter Ergebnisse, ohne dies offenzulegen,
- durch Manipulation einer Darstellung oder Abbildung;
- unrichtige Angaben in einem Bewerbungsschreiben oder einem Förderantrag (einschließlich
Falschangaben zum Publikationsorgan und zu in Druck befindlichen Veröffentlichungen).
2. Verletzung geistigen Eingentums
in Bezug auf ein von einem anderen geschaffenes, urheberrechtlich geschütztes Werk oder von anderen stammende wesentliche Erkenntnisse, Hypothesen, Lehren oder Forschungsansätze:
- die unbefugte Verwertung unter Anmaßung der Autorschaft (Plagiat),
- die Ausbeutung von Forschungsansätzen und Ideen, insbesondere als Gutachter oder Gutachterin
(Ideendiebstahl), - die Anmaßung oder unbegründete Annahme wissenschaftlicher Autor- oder Mitautorschaft,
- die Verfälschung des Inhalts,
- die unbefugte Veröffentlichung und das unbefugte Zugänglichmachen gegenüber Dritten, solange
das Werk, die Erkenntnis, die Hypothese, die Lehre oder der Forschungsansatz noch nicht
veröffentlicht sind.
3. Inanspruchnahme der (Mit-)Autorenschaft eines anderen ohne dessen Einverständnis
4. Sabotage von Forschungstätigkeit
5. Beseitigung von Primärdaten
Eine Mitverantwortung für Fehlverhalten kann sich unter anderem ergeben aus:
- aktiver Beteiligung am Fehlverhalten anderer,
- Mitwissen um Fälschungen durch andere,
- Mitautorschaft an fälschungsbehafteten Veröffentlichungen,
- grober Vernachlässigung der Aufsichtspflicht.
Ombudsperson für Vorwürfe wissenschaftlichen Fehlverhaltens
Die Hochschule hat Wissenschaftler*Innen als Ansprechpersonen für die Hochschulmitglieder bestellt, die Vorwürfe von wissenschaftlichem Fehlverhalten vorzubringen haben. Wenden Sie sich bitte entsprechenden Verdachtsmomenten bitte an die Ombudspersonen.
Ombudsperson |
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Prof. Matthias Held |
Prof. Dr. Ulrich Barnhöfer |
Kommission zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens
Die Hochschule hat eine Kommission zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens eingerichtet. Die setzt sich aus fünf Personen zusammen, die vom Senat auf Vorschlag des Senats für eine Amtszeit von drei Jahren gewählt werden. Derzeit setzt sich die Kommission zusammen aus:
Kommission |
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Prof. Dr. Jürgen Held |
Prof. Dr. Georg Kneer |
Prof. Dr. Dagmar Rinker |
Dr. Brigitte Hirner |
Prof. Dr. Sabine Foraita | Hochschule für Angewandte Wissenschaft und Kunst Hildesheim/Holzminden/Göttingen |