Gute wissenschaftliche Praxis
Wissenschaftliches Fehlverhalten
1. Falschangaben
- das Erfinden von Daten;
- das Verfälschen von Daten, z.B.
- durch Auswählen und Zurückweisen unerwünschter Ergebnisse, ohne dies offenzulegen,
- durch Manipulation einer Darstellung oder Abbildung;
- unrichtige Angaben in einem Bewerbungsschreiben oder einem Förderantrag (einschließlich
Falschangaben zum Publikationsorgan und zu in Druck befindlichen Veröffentlichungen).
2. Verletzung geistigen Eingentums
in Bezug auf ein von einem anderen geschaffenes, urheberrechtlich geschütztes Werk oder von anderen stammende wesentliche Erkenntnisse, Hypothesen, Lehren oder Forschungsansätze:
- die unbefugte Verwertung unter Anmaßung der Autorschaft (Plagiat),
- die Ausbeutung von Forschungsansätzen und Ideen, insbesondere als Gutachter oder Gutachterin
(Ideendiebstahl), - die Anmaßung oder unbegründete Annahme wissenschaftlicher Autor- oder Mitautorschaft,
- die Verfälschung des Inhalts,
- die unbefugte Veröffentlichung und das unbefugte Zugänglichmachen gegenüber Dritten, solange
das Werk, die Erkenntnis, die Hypothese, die Lehre oder der Forschungsansatz noch nicht
veröffentlicht sind.
3. Inanspruchnahme der (Mit-)Autorenschaft eines anderen ohne dessen Einverständnis
4. Sabotage von Forschungstätigkeit
5. Beseitigung von Primärdaten
Eine Mitverantwortung für Fehlverhalten kann sich unter anderem ergeben aus:
- aktiver Beteiligung am Fehlverhalten anderer,
- Mitwissen um Fälschungen durch andere,
- Mitautorschaft an fälschungsbehafteten Veröffentlichungen,
- grober Vernachlässigung der Aufsichtspflicht.
Kommission zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens.
Die Hochschule hat Wissenschaftler*Innen als Ansprechpersonen für die Hochschulmitglieder bestellt, die Vorwürfe von wissenschaftlichem Fehlverhalten vorzubringen haben. Wenden Sie sich bitte entsprechenden Verdachtsmomenten bitte an die Ombudspersonen.
Ombudspersonen |
---|
Prof. Matthias Held |
Prof. Dr. Ulrich Barnhöfer (Stellvertretung) |