Infor­ma­tionen für 
auslän­di­sche Bewerber*innen

Auslän­di­sche Studi­en­be­werber mit auslän­di­schen Zeug­nissen benö­tigen die Bestä­ti­gung ihrer Hoch­schul­zu­gangs­be­rech­ti­gung durch das Auslän­der­stu­di­en­kolleg für die Hoch­schulen des Landes Baden-Württemberg:

Foreign Studies Commission/Studi­en­kolleg Konstanz

Brauneggerstraße 55
78462 Konstanz

Von Bewer­bern aus dem nicht deutsch­spra­chigen Ausland sind ausrei­chende deut­sche Sprach­kennt­nisse z.B. im Rahmen einer Prüfung am Auslän­der­stu­di­en­kolleg (DSH 2 oder TestDaf 4) nach­zu­weisen. Der Nach­weis dieser Prüfung ist der Bewer­bung beizu­legen.

Chine­si­sche Studi­en­be­werber benö­tigen zusätz­lich eine Beschei­ni­gung über die Prüfung der Doku­mente auf Echt­heit von der Akade­mi­schen Prüf­stelle (APS) des Kultur­re­fe­rates der Deut­schen Botschaft in Peking.

Studi­en­be­werber, die nicht aus Ländern der Euro­päi­schen Union kommen, müssen bei der Imma­tri­ku­la­tion eine Aufent­halts­er­laubnis vorlegen.

Deut­sche Studi­en­be­werber mit Zeug­nissen, die außer­halb der Bundes­re­pu­blik erworben wurden und zum Hoch­schul­zu­gang berech­tigen, können den Zugang zum Studium erst bean­tragen, wenn das auslän­di­sche Zeugnis als einem deut­schen Zeugnis der Hoch­schul­reife gleich­wertig aner­kannt ist. Für die Aner­ken­nung ist das Kultus­mi­nis­te­rium des Landes zuständig, in dem der Zeug­nis­in­haber seinen Wohn­sitz hat.

Finan­zie­rung

Der Semes­ter­bei­trag beträgt aktuell 136 Euro. Ab dem dem Winter­se­mester 2017/2018 werden Studi­en­ge­bühren für inter­na­tio­nale Studie­rende erhoben. Für Studie­rende aus Nicht-EU-Ländern belaufen sich die Studi­en­ge­bühren auf 1.500 Euro pro Semester. Weitere Infor­ma­tionen findest du auf den Seiten des BW Studyguides.

Finance and Funding (BW Studyguide)