Lizenz­ver­trag – Einfüh­rung und Übung

Stefanie Brum mit grünem Balken farbig

Bereits zum zweiten Mal veran­stal­tete goHfG einen goWork­shop zum Thema Lizenz­ver­trag. Die Inhalte des Work­shops waren:
– Fehler­quellen eines Lizenz­ver­trags
– wich­tige Vertrags­klau­seln

Unter der Anlei­tung von Stefanie Brum (right Anwalts­kanzlei) und Herrn Prof. Gerhard Reichert (HfG) wurde anhand eines Beispiels ein Lizenz­ver­trag ausge­füllt.

Die Lizen­zie­rung ist eine häufig anzu­tref­fende Vertrags­form, um einem Unter­nehmen die Nutzung imma­te­ri­ellen Vermö­gens (Gebrauchs­muster, eine Soft­ware, ein Musik­stück, ein einge­tra­genes Design oder einen Marken­namen, …) zu ermög­li­chen. In der sich entwi­ckelnden Krea­tiv­wirt­schaft erfahren Lizenz­ver­träge eine stei­gende Bedeu­tung. Der Verkauf der Nutzungs­rechte kann sich für beide Seiten als Vorteil erweisen: Die*der Lizenzgeber*in (Designer*in) erhält eine Vergü­tung, die*der Lizenznehmer*in kann z. B. ein gut gestal­tetes und/​oder inno­va­tives Produkt wirt­schaft­lich verwerten. 

Stefanie Brum ist selb­stän­dige Rechts­an­wältin, Fach­an­wältin für Urheber- und Medi­en­recht und Spezia­listin für Marken- und Werbe­recht mit eigener Kanzlei in Stutt­gart. Sie betreut Unter­nehmen und Selb­stän­dige seit knapp 20 Jahren im Bereich der Kultur- und Krea­tiv­wirt­schaft. Seit 2023 ist Frau Brum Vorsit­zende des Hoch­schul­rats an der Hoch­schule für Gestal­tung in Schwä­bisch Gmünd.

www.right-anwaltskanzlei.de

Wer bei mir richtig ist: Einer­seits die Krea­tiv­branche, ob Agentur oder Free­lancer. Ande­rer­seits deren Auftrag­geber, vor allem Kommu­­ni­­ka­­tions- und Marke­ting­ab­tei­lungen, weil auch sie sich in Sachen Schutz­rechte, Lizenz­ver­träge und Daten­schutz­vor­gaben auskennen sollten. Was mich von anderen unter­scheidet: Meine Arbeit ist ein Drei­klang aus gut verständ­li­cher juris­ti­scher Bera­tung, praxis­nahen Semi­naren und Work­shops sowie anwalt­li­cher Vertretung.“