Dein Weg ins Ausland

Bewerbungsprozess
Das Auslandssemester an einer unserer Partnerhochschulen ist im 6. Studiensemester möglich. Du bewirbst dich jedoch schon während deines 3. oder 4. Semesters um einen Studienplatz. Das Auswahlverfahren findet einmal jährlich im November und Dezember statt. Wenn du im 4. Semester bist, bewirbst du dich um einen Studienplatz im kommenden Wintersemester; Drittsemester-Studierende bewerben sich für das Sommersemester im übernächsten Jahr.
Wie genau läuft der Bewerbungsprozess ab?
Deine benötigten Bewerbungsunterlagen umfassen das Anmeldeformular, in dem du deine drei Wunschhochschulen nennst, deinen Lebenslauf und ein Motivationsschreiben. Lebenslauf und Motivationsschreiben können sowohl auf Deutsch als auch auf Englisch verfasst werden. Im Motivationsschreiben beschreibst du, warum du dein Auslandssemester an den von dir genannten Hochschulen absolvieren möchtest, wie dich das Semester dort gestalterisch weiterbringen kann und welche konkreten Schwerpunkte und Kurse dich dort besonders interessieren. Allgemeine Aussagen zum Auslandsaufenthalt sind für uns nicht entscheidend. Gerne kannst du für jede Wunschhochschule einen eigenen Abschnitt formulieren. Das Motivationsschreiben sollte nicht länger als zwei DIN A4-Seiten sein. Deine Unterlagen in einem PDF-Dokument können nur akzeptiert werden, wenn sie bis spätestens 15. November 2022 hier eingestellt werden:
\\rz-ablage\studierende\auslandssemester-bewerbung\.
Die Auslands-Infobörse stellt alle notwendigen Informationen bereit und hilft dir konkrete Fragen zum Bewerbungsverfahren zu klären.
Die Kriterien der Studienplatzvergabe
Nach der Prüfung deiner Bewerbungsunterlagen wirst du Anfang Dezember zu einem Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern des International Office, dem Studiengang und dem Prüfungsamt eingeladen. Entscheidend für die Studienplatzvergabe sind die Sinnhaftigkeit deines Motivationsschreibens, deine bisher erbrachten hochschulischen Leistungen, der Gesprächsverlauf und dein soziales und außercurriculares Engagement. Wir setzen außerdem ein gutes Sprachniveau – mindestens B1 – in der Unterrichtssprache der Gasthochschule voraus.
Die Aufnahmekapazitäten an unseren Partnerhochschulen sind begrenzt. In jeder Hochschule verfügt die HfG meist über ein bis zwei Studienplätze pro Semester. Leider können wir nicht allen Wünschen nachkommen. Die HfG bemüht sich, dir mindestens einen Platz an einer deiner drei ausgewählten Hochschulen anzubieten. Es ist daher unverzichtbar, dass du im Anmeldeformular und im Motivations-schreiben drei Hochschul-Prioritäten nennst. Das International Office informiert jeweils noch vor dem Jahreswechsel über die Vergabe der Auslandsstudienplätze. Diesen musst du dann bis Ende Januar bestätigen.
Die Bewerbung an der Partnerhochschule
Etwa sechs Monate vor deinem geplanten Auslandssemester erfolgt die Bewerbung an der Partnerhochschule. Die jeweiligen Bewerbungsfristen werden dir rechtzeitig vom International Office mitgeteilt, nachdem du nominiert wurdest. Bitte melde dich vor Abschluss der Nominierung niemals eigenständig bei der Partnerhochschule. Die Kommunikation sollte in dieser Phase ausschließlich über das International Office laufen.
Erst bei der Bewerbung an der Partnerhochschule muss in der Regel ein Portfolio eingereicht werden. Das Portfolio sollte aussagekräftig und fehlerfrei sein, Begleittext sollten auf Englisch verfasst sein. Die Partnerhochschulen entscheidet über die Zulassung auf der Grundlage deines Portfolios und der verfügbaren Plätze. Sobald du zugelassen wurdest, kannst du dich um die Unterbringung vor Ort kümmern, gegebenenfalls auch um Versicherung, Visum und Anreise.
Die Anerkennung von Studienleistungen
Für die spätere Anerkennung deiner Leistungen ist es unverzichtbar, dass du vor Beginn des Auslandssemesters ein Learning Agreement einreichst. Im Learning Agreement sind die Module aus dem 6. Semester an der HfG bereits eingetragen. Diese müssen den Kursen, die du im Ausland belegen möchtest, gegenübergestellt werden. Für jedes Modul an der HfG solltest du mindestens einen Kurs an der Partnerhochschule belegen. Die Auswahl der Kurse erfolgt immer in Abstimmung mit deinem Studiengang. Gerne unterstützt dich das International Office bei der Erstellung des Learning Agreements.
Erasmus+ Auslandssemester
Das Erasmus+ Programm ermöglicht dir, an einer europäischen Partnerhochschule – inklusive Norwegen und Türkei – zu studieren und über das Programm finanziell gefördert zu werden. Dasselbe gilt zurzeit auch für unsere israelischen Partnerhochschulen in Tel Aviv und Jerusalem. Die Bewerbung um einen Platz an einer europäischen Partnerhochschule erfolgt für das 3. und 4. Semester Ende November. Sobald du an einer europäischen Partnerhochschule aufgenommen wurdest, wirst du automatisch durch das Erasmus+ Programm gefördert. Du musst dich also nicht gesondert um die Förderung bewerben.
Wann du welche Dokumente einreichen musst
Wer am Erasmus+ Programm teilnimmt, muss das Learning Agreement vor Beginn des Studienantritts ausfüllen, unterschreiben und vom Studiengangsleiter gegenzeichnen und von der Partnerhochschule genehmigen lassen. Spätere Änderungen im Learning Agreement musst du im Teil „During the mobility“ festhalten. Ebenfalls vor Beginn des Studienantritts an der Partnerhochschule musst du das Grant Agreement ausfüllen und unterschreiben. Dieses Dokument nennt alle Rechte und Pflichten für Teilnehmer am Erasmus+ Programm und ist Voraussetzung für die finanzielle Förderung. Du erhältst das Grant Agreement vor Beginn des Auslandssemesters vom International Office. Zu Beginn des Semesters im Ausland ist es erforderlich, das Certificate of arrival auszufüllen und dem International Office zu senden. Dasselbe gilt nach dem Ende des Auslandssemester für das Certificate of attendance.
Der Online Linguistic Support (OLS)
Teilnehmer am Erasmus+ Programm absolvieren vor Beginn und nach Abschluss des Studiensemesters im Ausland einen kostenlosen Online-Sprachtest, den OLS-Test in der Unterrichtssprache. Der Test ist kein Auswahlkriterium, er dient ausschließlich dazu, dein Sprachniveau festzustellen und deine Fortschritte zu dokumentieren. Auf der Grundlage der Ergebnisse in ersten Test bekommst du die Möglichkeit an einem kostenfreien Sprachkurs in der Unterrichts- oder Landessprache. Die Teilnahme ist freiwillig, aber unbedingt empfehlenswert.
Freemover
Du würdest gern ein Semester im Ausland studieren, findest aber unter den Partnerinstitutionen der HfG nicht deine Traumhochschule? Dann kannst du als sogenannter Freemover dein Auslandssemester selbst organisieren. Du bist nicht an die Kooperationsvereinbarungen der HfG gebunden und hast die Möglichkeit, dich um einen Studienplatz deiner Wahl als „non-degree seeking student“ bewerben. Will heißen, dass du keinen Abschluss an der Gasthochschule anstrebst.
Was sollte ich beachten?
Als Freemover profitierst du leider auch nicht von den Vereinbarungen, wie sie die HfG mit ihren internationalen Partnern getroffen hat. Du musst dich um Reise und Unterkunft selbst kümmern, wirst nicht von deren Studiengebühren befreit und bekommst keine finanzielle Unterstützung von der Heimathochschule. Wichtig: Deine Leistungen werden nicht automatisch an der HfG anerkannt. Als Freemover solltest du in Absprache mit dem Prüfungsamt unbedingt vorab einen Antrag auf ein Urlaubssemester einreichen.
Können Kurse als Freemover anerkannt werden?
Voraussetzung für eine Anerkennung von Studienleistungen an der Gasthochschule ist, dass sie akkreditiert ist. Es empfiehlt sich unbedingt, ein Learning Agreement mit deinem Studiengangsleiter vorzubereiten, um solche Kurse zu wählen, die möglicherweise auf deinen Studienschwerpunkt angerechnet werden könnten. Damit der Auslandsaufenthalt nicht zu einem finanziellen Abenteuer wird, empfehlen wir dir, dich um ein Stipendium zu bemühen.
International Office
Das International Office befindet sich im Hauptgebäude in Raum H 1.01 – bei Fragen könnt ihr euch gerne persönlich oder per Email und Telefon an uns wenden: